Bürgerrecht auf Mobilfunk bringt keinen neuen Sendemast

Statement von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner:

„Die Bundesregierung hat erkannt, dass dringend Maßnahmen von Seiten der Politik ergriffen werden müssen, um den Mobilfunkausbau in Deutschland zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das wurde unter anderem beim Digital-Gipfel und beim Mobilfunkpakt deutlich. Negativversteigerungen und optimierte Förderverfahren werden diskutiert und sind zielführend. Nun aber eine populistische Debatte über die Einführung von neuen formalen Bürgerrechten gegen mobilfunkausbauende Unternehmen zu führen, geht an der Problematik völlig vorbei – insbesondere, wenn gleichzeitig Bürger oder Bürgermeister vor Ort sich in einer immer größeren Zahl von Fällen gegen einen Amtennenausbau positionieren, geeignete Standorte verweigert oder Baugenehmigungen nicht erteilt werden.

Die Bundesregierung muss jetzt ihre Hausaufgaben für einen schnellen Fortschritt beim Mobilfunkausbau machen. Das hat sie versprochen und wir werden hier genauestens hinschauen. Den Erkenntnissen müssen nun konkrete Taten folgen – zum Beispiel die Umsetzung der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen sowie von Bauverfahren. Das Vorhaben ist komplex, da gerade Baurecht Ländersache ist. Aber es gibt durchaus erfreuliche Anzeichen dafür, dass sich etwas tut. Ein gutes Beispiel ist die aktuelle Anpassung der Bauordnung in Hessen. Die anderen Bundesländer sollten – soweit noch nicht geschehen – die Ausbauerleichterungen und den Abbau von Bürokratie als Blaupause nutzen. Es ist allemal sinnvoller in praktischen Lösungen als in abstrakten Bürgeransprüchen zu denken, die nicht eine Basisstation mehr bringen werden. Schnelle Hilfe in entlegensten Gebieten bringt der Satellit mit Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s. Hier machen Bürger-Voucher Sinn. Das zeigen die guten Erfahrungen zum Beispiel in Frankreich und der Schweiz.“

Quelle: VATM