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                    Sep 2022
                
            Pressestatement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kommt nicht überraschend. Danach verstoßen die deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht. 
 
                