VATM: „Neuer TK-Rechtsrahmen hilft bei Umsetzung der Gigabit-Ziele"

Köln/Straßburg, 14.11.2018 - Nach zwei Jahren intensiver Debatten und Arbeit ist es vollbracht: Das EU-Parlament hat heute den neuen europäischen TK-Rechtsrahmen (European Electronic Communications Code/EECC) verabschiedet. „Das ist auch für den Glasfaserausbau in Deutschland von großer Bedeutung, denn um die Ziele der Bundesregierung bis 2025 zu erreichen, muss schnellstmöglich Planungssicherheit geschaffen werden", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Nun gilt es, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen." Damit der Markt möglichst bald auf Basis der neuen Regeln arbeiten und investieren kann, hat sich die Bundesregierung die Umsetzung im neuen Telekommunikationsgesetz bis Ende 2019 vorgenommen. „Der EECC schafft ausreichend Spielraum für eine moderne neue Rolle des Regulierers bei Glasfaseranschlussnetzen und berücksichtigt die zukünftig wachsende Bedeutung von Ko-Investitionen", so Grützner.

Die Voraussetzungen für den Abbau von Regulierung sind sowohl ein diskriminierungsfreier Zugang zum Ko-Invest für andere investitionswillige Unternehmen als auch ein fairer Zugang zu den entstehenden neuen Netzen. „`Weniger Regulierung, aber Open Access´, dieser Gedanke zieht sich wie ein roter Faden auch durch die neue EU-Richtlinie", zeigt sich VATM-Geschäftsführer Grützner zufrieden. An verschiedenen Stellen soll GEREK – der europäische Zusammenschluss der nationalen Regulierungsbehörden – Leitlinien und Definitionen entwickeln und die teils recht abstrakten Vorgaben des EECC mit Leben erfüllen. Hier muss es Aufgabe des deutschen Regulierers als wichtiger Teil von GEREK sein, für Deutschland die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele abzusichern. Wirtschaft, Geschäfts- und Privatkunden müssen sicher sein können, dass – wie im Koalitionsvertrag versprochen – bis 2025 Gigabit-Anschlüsse bereitstehen und dies auf einer nachhaltigen Wettbewerbsbasis. „Beides ist für eine erfolgreiche Digitalisierung und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes absolut unverzichtbar", betont VATM-Präsident Martin Witt.

Der VATM hat die hierfür wichtigsten Punkte zusammengefasst (VATM_7-Punkte-Papier_EECC). Während Regulierung bei Marktbeherrschung und bei Kupferanschlussnetzen grundsätzlich aufrechterhalten bleibt, soll die Regulierung bei Glasfaseranschlussnetzen verringert werden. So sind EU-rechtlich Regulierungserleichterungen bei Ko-Invest vorgesehen, aber klar an fünf zentrale Bedingungen geknüpft, die kumulativ gegeben sein müssen.

Open Access darf in der Praxis nicht durch lange Zugangsverfahren behindert werden. Der komplexe Mechanismus des Art. 74 des EECC muss im Zuge der Umsetzung aus Sicht des VATM so weit wie möglich vereinfacht werden. „Open Access hilft teure Verdopplung von Netzen zu verhindern, knappe Baukapazitäten effizient zu nutzen und muss auch als Garant für Investoren verstanden werden, nicht aufgrund etwaiger Regionalisierung zukünftig reguliert zu werden. Open Access ist damit nicht nur sinnvoll für einen schnellen und effizienten flächendeckenden Glasfaserausbau, sondern gleichzeitig eine Zukunftsversicherung für den deutschen Mittelstand und die gesamte deutsche Wirtschaft – gerade außerhalb der Städte", unterstreicht Grützner. Für den Privatkundenmarkt bedeutet Open Access mehr Wettbewerb und damit mehr Auswahl, bessere Dienste und niedrigere Preise.

Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag konsequent auf das Modell des diskriminierungsfreien Zugangs im Sinne von Open Access. Für alle Investoren in Deutschland könnte so Rechtssicherheit dahingehend geschaffen werden, dass bei wettbewerbssichernden Open-Access-Angeboten staatliche Eingriffe im Sinne von symmetrischer Ex-ante- Preisregulierung dauerhaft unterbleiben. „Dies ist bei der Umsetzung des neuen EU-TK-Kodex in deutsches Recht, aber auch bei der Erarbeitung der GEREK-Leitlinien unbedingt zu beachten", so der VATM-Geschäftsführer.

Auch die im neuen EECC vorgesehene Anhebung der Qualität des Universaldienstes unterstützt der VATM. Allerdings hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag Ziele bereits weit oberhalb aller bestehenden Universaldienste-Verpflichtungen für Deutschland definiert und daher zu Recht entschieden, diese besonders ambitionierten Ziele steuerfinanziert zu erreichen, wo ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist. „Die ausbauenden Unternehmen werden in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe in Gigabit-Netze tätigen, um bis 2025 alle Haushalte an gigabitfähige Anschlussnetze anzuschließen und damit statt einer Minimalversorgung, wie früher für Deutschland, eine Maximalversorgung zu erreichen", unterstreicht Grützner. Insofern erübrigen sich Vorgaben und Diskussionen über einen Breitband-Universaldienst im Sinne der bisherigen Mindestqualitäten.

pixabay.com/VATM