freenet AG fordert bei 5G klare Verpflichtungen

Büdelsdorf, 19.09.2018 – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte vorgestern den Konsultationsentwurf zu den Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzauktion. In dem Entwurf sind Regelungen für Diensteanbieter, National Roaming und regionale Netze vorgesehen, jedoch wurde auf klare und durchsetzbare Verpflichtungen verzichtet. Diese sind aber unabdingbar, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und den Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt sicherzustellen. Die freenet AG fordert daher klare Verpflichtungen und einen effektiven Rechtsschutz.

Die freenet AG begrüßt, dass der Präsident der BNetzA, Jochen Homann, den Diensteanbietern einen bedeutenden Beitrag zum Wettbewerb und zur Förderung der Verbraucherinteressen zuschreibt. Weiterhin wird festgestellt, dass Diensteanbieter die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber nicht beeinträchtigen. Folgerichtig sieht die BNetzA eine sogenannte Diensteanbieterregelung vor, die einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang für Anbieter ohne eigenes Netz sicherstellt und den Wettbewerb auf Dienste-Ebene erhalten und fördern soll.

„Damit 5G für die Wirtschaft und die Verbraucher ein Erfolg wird, ist Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt essentiell. Der Konsultationsentwurf enthält dazu viele richtige Gedanken, die Umsetzung ist jedoch nicht zu Ende gedacht. Bundesnetzagentur und Beirat sind gefordert, mit klaren Verpflichtungen und effektivem Rechtsschutz die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, erklärt Christoph Vilanek, CEO der freenet AG. „Konkret muss die Bundesnetzagentur bei Eskalation durch einen Anbieter kurzfristig mit Verfügungen den Wettbewerb sicherstellen können – langwierige Rechtswege können danach beschritten werden. Es geht um die Zukunft einer der führenden Industrienationen und da kann es nicht sein, dass ein Netzbetreiber Fortschritt und Wettbewerb in der Hoffnung lahmlegt, dass alternative Anbieter durch Blockade eingeschüchtert werden.“

„Die im Konsultationsentwurf enthaltenen Formulierungen sind nicht ausreichend, um den Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt zu erhalten. Ein Verhandlungsgebot, dass rechtlich nicht durchsetzbar ist und keine Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, wird lediglich zu Rechtsunsicherheit führen“, so Christoph Vilanek. Ähnliches gilt für die Regelungen zum National Roaming und zu regionalen und lokalen Netzen, die unabdingbar sind um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zum Beispiel des Maschinenbaus und der Automobilindustrie sicherzustellen. Die freenet AG fordert daher analog zu den Ausbau- und Versorgungsauflagen klare Verpflichtungen und einen durchsetzbaren Rechtsschutz.

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