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Jun 2019
Berlin, 14.06.2019 - Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern geurteilt, dass der Maildienst „GMail“ nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18. Die Bundesnetzagentur ist somit an ihrem Vorhaben gescheitert, Webdienste deutschen TKG-Bestimmungen zu unterwerfen.