VATM: Kritik am Vorschlag der Bundesnetzagentur für höhere Entgelte (TAL)

Köln, 10.04.2019 - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ihren Konsultationsentwurf zur Höhe der monatlichen Entgelte für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, im Kupfernetz veröffentlicht. Darin sieht die Regulierungsbehörde vor, dass die Telekom ab 1. Juli 2019 monatlich 11,19 Euro für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) statt aktuell 10,02 Euro verlangen darf.Das Entgelt für den Zugang zur TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL) soll künftig 7,05 Euro statt 6,77 Euro betragen. Die Monatsentgelte für die TAL werden von den Wettbewerbern an die Telekom für die Bereitstellung der letzten Meile bezahlt und von der Bundesnetzagentur festgelegt.


 Zum heutigen Vorschlag der BNetzA äußert sich Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, wie folgt:

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesnetzagentur mit ihrem heute veröffentlichten Konsultationsentwurf eine Erhöhung der monatlichen TAL-Entgelte von teilweise mehr als 10 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Entgelten in Betracht zieht. Die Entgelte befinden sich damit immer noch auf einem überhöhtem Niveau. Für altes Kupferkabel zahlen wir unverändert die Kosten für den hypothetischen kompletten Neubau der angemieteten sogenannten letzten Meile bis zum Kunden. Schon in der Vergangenheit haben die EU-Kommission und verschiedene Studien für ein anderes Kostenberechnungsmodell plädiert. Es ist weiterhin eine Neujustierung des Preissetzungsmodells dringend erforderlich, die deutlich stärker abgeschriebene Netzteile berücksichtigt und auf ein glasfaserbasiertes Netz abstellt. Ansonsten werden steigende Kosten bei Tiefbau, Kupfer und Personal sowie eine weiter sinkende Anzahl abgenommener Leitungen auch in Zukunft für steigende Entgelte sorgen.

Dies ist aber Gift für den von der Politik mit größtem Nachdruck geforderten Glasfaserausbau mit dem Ziel der Flächendeckung bis zum Jahr 2025, denn die weiterhin die Kupfer-TAL für ihre Bestandskunden nachfragenden Unternehmen müssen ihre gesamten Investitionsmittel für den Glasfaserausbau bündeln können. Notfalls muss der Gesetzgeber die nötigen Spielräume für einen Schwenk bei der Kostenberechnung der BNetzA schaffen, damit steigende Entgelte nicht allein das Ergebnis eines bloß hypothetischen und für die Praxis völlig irrelevanten Neubaus der veralteten Kupfer-Infrastruktur sind. Pro Jahr bedeutet eine solche TAL-Entgelthöhe Einnahmen für die Telekom in Höhe von rund 650 Millionen Euro. Letztlich eröffnet allein schon der Erhöhungsbetrag zusätzliche Einnahmen in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro im Jahr für die Telekom, die dem wettbewerblichen Gesamtmarkt für den Glasfaserausbau entzogen werden und ohne dass dem auf Seiten der Telekom irgendwelche realen Mehrkosten entgegenstehen. Aufgrund der Regulierung erzielte Mehreinnahmen der Telekom sollten daher dem Digitalfonds für den Glasfaserausbau in ländlichen Gebieten zugeschlagen werden.“

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