Gericht entscheidet gegen StreamOn der Telekom

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montag bekannt gegeben, dass das Angebot StreamOn der Deutschen Telekom gegen die Netzneutralität verstößt. Damit muss das Produkt entweder verändert oder vom Markt genommen werden. Die Telekom wartet derzeit allerdings noch ein weiteres Verfahren in Köln ab.

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