18
Jul 2018
Heute wurde eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Die Telekom darf nun gerichtlich erstrittene Entgelte von großen Wettbewerbern auch rückwirkend einfordern.
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Heute wurde eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Die Telekom darf nun gerichtlich erstrittene Entgelte von großen Wettbewerbern auch rückwirkend einfordern.