E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten

Berlin, 22.05.2019 - Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

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