15
Mar 2019
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber zurückgewiesen. Damit kann die 5G-Frequenzauktion am 19.03. stattfinden.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber zurückgewiesen. Damit kann die 5G-Frequenzauktion am 19.03. stattfinden.