BnetzA: Joachim Pfeiffer bleibt Vorsitzender im Beirat

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner gestrigen Sitzung den Bundestagsabgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer mit großer Mehrheit zum Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende Olaf Lies, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Dr. Pfeiffer sagte nach seiner Wahl: „Ich übernehme sehr gerne wieder die Position des Beiratsvorsitzenden bei der Bundesnetzagentur. Der zügige Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Übertragungsnetze und die anstehende Vergabe von Funkfrequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration 5G sind von größter Bedeutung für die Zukunft Deutschlands. Bestehende Mobilfunklücken müssen geschlossen und die Versorgungsqualität mit schnellem Internet muss insgesamt erhöht werden. Dabei setzen wir als Beirat auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur.

Der 50jährige Joachim Pfeiffer ist wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ist seit 2006 Mitglied im Beirat bei der Bundesnetzagentur. Er leitete den Beirat von 2015 bis 2016 und war mehrmals als stellvertretender Vorsitzender tätig.

Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus je einem Regierungsmitglied pro Bundesland. Die Beiratsmitglieder und ihre namentlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen. Der Beirat ist berechtigt Maßnahmen zu beantragen, die der Umsetzung der Regulierungsziele und der Sicherstellung des Universaldienstes dienen. Seine Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nimmt das Bund-Länder-Gremium insbesondere bei Frequenzvergabeverfahren der Bundesnetzagentur, im Bereich des Postwesens, auf dem Gebiet der Energieregulierung und des Ausbaus länderübergreifender Energienetze wahr.

Der Beiratsvorsitzende wird üblicherweise für zwei Jahre gewählt. Turnusmäßig wird der Vorsitz im Wechsel von einem Mitglied des Deutschen Bundestages bzw. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates besetzt.

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